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Besuche JVA Waldshut-Tiengen
Sehr geehrte Besucher/-Innen,
ab sofort können nahe Angehörige (Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder von Gefangenen,
Ehefrau/Verlobte/Partnerin) von Gefangenen, bei denen keine Beschränkungen angeordnet sind und sofern sie bereits eingetragener
Besucher sind, alternativ einen Skype-Besuch vereinbaren.
Zeiten und Anmeldung entsprechen den Regelbesuchszeiten
Infos zur Barrierefreiheit
Der Eingangsbereich sowie die Besuchsräume sind von gehbehinderten und rollstuhlfahrenden Besuchern
zu erreichen. Eine Toilette steht im Erdgeschoss zur Verfügung
Besuchszeiten sind:
Dienstag 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 – 11.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Besuchsanmeldung:
Besuchsanmeldungen können nur montags, mittwochs und freitags zwischen
13.00 und 15.00 Uhr unter der Nummer 07751/881-324 erfolgen.
Besuchsablauf
Jeder Besucher hat sich durch Vorlage eines gültigen Ausweises
mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Dienstausweis)
beim Betreten der Anstalt auszuweisen.
Die Besuche werden aus Gründen der Sicherheit und Ordnung
der Anstalt oder aus Gründen der Behandlung überwacht.
Die Anzahl der Besucher ist auf zwei Erwachsene + 1 Kind (max. 14 Jahre) beschränkt.
Körperliche Kontakte sowie die Übergabe von Nahrungs- und Genussmitteln sind verboten.
Bei Zuwiderhandlungen jeglicher Art wird der Besuch abgebrochen.
Es wird gebeten, das in allen Besucherräumen bestehende
Rauchverbot zu beachten.
Bitte beachten Sie:
Mit einer Geldbuße bis zu € 1000,- kann gemäß § 115 OWiG belegt werden, wer versucht, verbotene Gegenstände mit in die Anstalt einzubringen oder wer unbefugt einem Inhaftierten Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übermitteln lässt; auch der Versuch kann zu einer Geldstrafe führen.
Gleiches gilt auch für Kontaktaufnahmen aus dem Haftraumfenster über die Anstaltsmauer hinweg.