Der Briefverkehr zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen und Bekannten ist grundsätzlich nicht beschränkt. In der Regel
wird dieser allerdings überwacht. Sie können die Briefe an Ihre Angehörige auch in den Briefkasten am Eingang der
Justizvollzugsanstalt einwerfen. Geld- und andere Einlagen sind nicht erlaubt; sie werden weder zurückgeschickt noch zum Einkauf
freigegeben, sondern bis zur Entlassung verwahrt. Telefax und Email Nachrichten werden nicht weitergegeben.
Briefverkehr
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Schrift- und Briefverkehr mit Inhaftierten.