Um die Kontakte zu Ihren Angehörigen, Bekannten und Verwandten aufrechterhalten zu können, haben die Gefangenen die Möglichkeit, Schrift- und Telefonverkehr zu führen sowie Besuche und Pakete zu erhalten. Hierfür gibt es bestimmte Regelungen, die Sie zu Ihrer Information auf den nachstehenden Seiten finden.
Bei weiteren Fragen können sich die Gefangenen sowie deren Besucher an die Beamtinnen und Beamten der Torwache wenden. Sie helfen Ihnen gerne und kompetent weiter.
Besucherinformation
Untenstehend erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Besuchsmöglichkeiten von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Waldshut
Besuchstermine vereinbaren Sie ausschließlich telefonisch unter der genannten Telefonnummer.
Justizvollzugsanstalt Waldshut
Terminvereinbarung unter: 07751 / 881-324 (Mo, Mi sowie Fr 13:00 - 15:00 Uhr)
Es können maximal 2x 30 Minuten Besuche im Monat beantragt werden, dies gilt auch für Besuche Via Skype
Es kann immer nur ein Skype-Kontakt im Voraus angemeldet werden. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird der Skype-Kontakt abgebrochen.
Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind rechtzeitig (24 Stunden vorher) unter 07751 / 881-324 abzusagen.
Besuche finden wie folgt statt:
- Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
- Freitag : 09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Jeder Besucher hat sich durch Vorlage eines Gültigen Ausweises mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass oder Dienstausweis) beim Betreten der Anstalt auszuweisen.
Zum Besuch können höchstens drei Personen gleichzeitig zugelassen werden plus ein Kind bis im Alter bis 3 Jahren.
Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung müssen die Besucher im Vorfeld die Genehmigung bei Gericht beantragen sowie
eine Zweitschrift der Besuchsabteilung zukommen lassen.
Die Besuche werden im Einzelbesuchsraum im Beisein eines Bediensteten durchgeführt.
Mit einer Geldbuße bis zu € 1000,- kann gemäß § 115 OWiG belegt werden, wer versucht, verbotene Gegenstände mit in die Anstalt einzubringen oder wer unbefugt einem Inhaftierten Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übermitteln lässt; auch der Versuch kann zu einer Geldstrafe führen.
Gleiches gilt auch für Kontaktaufnahmen aus dem Haftraumfenster über die Anstaltsmauer hinweg.
Die Besuche sind telefonisch unter 07751/881-324 zu terminieren.